24.04.2025
Hübsch verpackt: Tag des Verpackungsdesigns
Und täglich grüßt der Tag des … Wer kennt sie nicht – diese mehr oder weniger sinnvollen Jahrestage, die nicht selten auf unnütze oder skurrile Begebenheiten hinweisen?! Der Tag des Verpackungsdesigns am 7. Mai fällt hingegen in die Kategorie jener Tage, die Themen aufgreifen, über die es sich lohnt, etwas mehr zu erfahren. Eingeführt wurde er im Jahr 2015 vom American Institute of Graphic Arts in New York City. Ziel dieses Berufsverbandes war es, auf die immense Bedeutung eines gelungenen Verpackungsdesigns für den Verkaufserfolg hinzuweisen.
Heute, zehn Jahre später und in der Transformation zur Kreislaufwirtschaft, spielen neben visuellen Design-Kriterien vor allem Nachhaltigkeitsaspekte eine steigende Rolle – ganz vorne mit dabei die Rezyklierbarkeit des Verpackungsmaterials. Passend dazu ist erst kürzlich, am 11. Februar 2025, die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging und Packaging Waste Regulation, PPWR) inkraftgetreten.
Ziel ist es, die Verpackungsvorschriften aller EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren, Wettbewerbsunterschiede zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten – also ab dem 12. August 2026 – müssen Hersteller die Verpackungen ihrer Produkte an die neue Verordnung anpassen. Für einzelne Anforderungen, wie z.B. die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien gibt es weitere Übergangsfristen. So müssen ab Januar 2026 mindestens 65% des Gewichts aller Verpackungsabfälle recycelt werden und ab 2030 mindestens 70 %.
Ab 2028 gilt auch eine Pflicht zur Kennzeichnung, aus der die Materialzusammensetzung sowie Informationen zu Entsorgung und Recycling der Verpackung hervorgeht. Die Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen ist zwar nicht neu – bekannt sind sie den meisten schon heute durch den Grünen Punkt –, doch auch hier ändert sich einiges. So gelten sie künftig verpflichtend für alle Verpackungen, einschließlich Versandverpackungen im Online-Handel.
Und noch etwas ist neu: Um unnötigen Abfall zu vermeiden, werden mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung auch Mogelpackungen verboten. Das heißt, Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr größer sein, als unbedingt erforderlich, um deren Inhalt zu schützen.
Vor dem Hintergrund der Müllervermeidung und Ressourcenschonung sind all diese Neuerungen ohne Frage zu begrüßen. Die Hersteller mancher Produkte stellen sie aber vor so manche Herausforderung und ungeklärte Frage, wie z.B.: Ist eine Papierverpackung wirklich immer besser als eine Kunststoffverpackung? Das ist nämlich gar nicht so einfach zu bewerten und hängt u.a. vom jeweiligen Gewicht und den konkret verarbeiteten Materialien ab.
Ein anderes Beispiel: Beim Verkauf von Bettwaren – also Kissen und Bettdecken – ist es häufig so,dass die Verpackungen aus Vlies oder auch Pappe/Karton bestehen, zusätzlich aber mit einem Sichtfenster aus Kunststoff versehen sind. Dies wird vor allem vom Handel so gewünscht, damit sich der Kunde einen Eindruck vom Produkt machen kann, ohne es jedes Mal auspacken zu müssen.
Für die Umsetzung der neuen Regeln sind also sowohl kreative Lösungen, aber zum Teil auch ein Umdenken bei allen Beteiligten Akteuren vom Hersteller, über den Handel bis hin zu Verbraucherinnen und Verbrauchern gefragt. Nur so wird es gelingen, Verpackungen immer umweltverträglicher zu gestalten, ohne dass dabei die ganz zu Anfang erwähnten und ebenfalls wichtigen Marketing-Aspekte völlig aus dem Blick geraten.
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