Haustex - 2/26
EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Shein
Wegen des Verdachts, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen, hat die EU-Kommission jetzt ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Onlinehändler Shein eingeleitet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt dies als überfälligen Schritt. Sie konnte vor kurzem schon einen ersten rechtlichen Erfolg gegen irreführende Klimawerbung von Shein erzielen.
„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass eine milliardenschwere Online-Plattform mutmaßlich systematisch gegen europäisches Recht verstößt – auf Kosten von Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir konnten durch unseren Rechtserfolg bereits zeigen, dass Shein Verbraucherinnen und Verbraucher mit unglaubwürdigen Klimaversprechen täuscht. Weitere Verfahren haben wir bereits eingeleitet. Das EU-Verfahren ist eine Warnung an Umweltminister Schneider: Er muss bei der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien penibel darauf achten, dass auch ausländische Online-Plattformen zu Umweltvorgaben verpflichtet sind und gegebenenfalls sanktioniert werden können. Er hat jetzt die Chance, dem Klimakiller-Geschäftsmodell ‚Ultra-Fast-Fashion‘ einen Riegel vorzuschieben und die Konzerne für massenhaft kurzlebige Wegwerfmode mehr bezahlen zu lassen. Nur so kann ein echter Systemwandel hin zu langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer Mode gelingen“, so DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Wie die Nachrichten-Plattform zdfheute.de erklärt, konzentriere sich das nun eröffnete Verfahren neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche: So soll auch das „mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden“ – zum Beispiel Punkte- und Belohnungssysteme, die Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Zudem gehe es um „die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt“. Das europäische Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.
Shein kündigte an, sich konstruktiv an dem Verfahren beteiligen zu wollen.
Immer informiert bleiben:
Abonnieren Sie den Haustex-Newsletter